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Tennishallenordnung Stand:  Juni 2026

Tennishalle des Gautinger SportClub e.V.

Diese Hallenordnung dient der Sicherheit, dem Schutz der Anlage sowie einem fairen und reibungslosen Spielbetrieb. Mit der Buchung und Nutzung der Tennishalle erkennen die Nutzer diese Hallenordnung an.

  • Der Platz ist spätestens 1 Minuten vor Ablauf der Buchungszeit zu verlassen.
  • Das Licht wird automatisch entsprechend der gebuchten Spielzeit geschaltet; ein Anspruch auf Nachspielzeit besteht nicht.

1. Allgemeines

  1. Die Tennishalle steht ausschließlich während der veröffentlichten Öffnungszeiten zur Verfügung.
  2. Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Den Anweisungen des Hallenbetreibers oder seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.
  4. Die Halle und ihre Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.

2. Buchung und Nutzung

  1. Die Nutzung der Plätze ist nur nach vorheriger Buchung über das Buchungssystem eBuSy zulässig.
  2. Die gebuchte Spielzeit umfasst die gesamte Nutzungsdauer einschließlich Betreten und Verlassen des Platzes.
  3. Der Platz ist zum Ende der gebuchten Zeit vollständig geräumt zu verlassen, damit nachfolgende Nutzer pünktlich beginnen können.
  4. Eine Weitergabe von Buchungen an Dritte ist nur mit Zustimmung des Hallenbetreibers zulässig.

3. Tennisschuhe und Spielbetrieb

  1. Die Plätze dürfen ausschließlich mit sauberen, für Hallenbeläge geeigneten Tennisschuhen betreten werden.
  2. Schuhe mit starkem Profil, Stollen, Noppen oder verschmutzten Sohlen sind nicht gestattet.
  3. Das Betreten der Spielflächen mit Straßenschuhen ist untersagt.
  4. Beschädigungen am Belag oder an der Ausstattung sind unverzüglich zu melden.

4. Ordnung und Sauberkeit

  1. Die Halle, Umkleiden und sonstigen Einrichtungen sind sauber zu halten.
  2. Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  3. Speisen und Getränke dürfen nicht auf den Spielflächen konsumiert werden. Ausgenommen sind verschließbare Getränkeflaschen.
  4. Glasbehälter sind auf den Tennisplätzen nicht erlaubt.

5. Sicherheit

  1. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
  2. Offenes Feuer sowie das Rauchen sind in der gesamten Halle untersagt.
  3. Der Konsum von Alkohol oder berauschenden Mitteln vor oder während des Spielbetriebs ist nicht gestattet.
  4. Tiere dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hallenbetreibers in die Halle mitgebracht werden.

6. Beschädigungen und Haftung

  1. Jeder Nutzer haftet für von ihm verursachte Schäden an der Anlage oder Einrichtung.
  2. Festgestellte Schäden oder Mängel sind unverzüglich dem Hallenbetreiber zu melden.
  3. Der Hallenbetreiber haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

7. Kinder und Jugendliche

  1. Kinder und Jugendliche dürfen die Halle nur unter Beachtung der allgemeinen Sicherheitsregeln nutzen.
  2. Aufsichtspflichtige Personen tragen die Verantwortung für das Verhalten der ihnen anvertrauten Minderjährigen.

8. Verstöße

  1. Bei Verstößen gegen diese Hallenordnung kann der Hallenbetreiber Nutzer zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung ausschließen.
  2. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall grundsätzlich nicht erstattet.

9. Schlussbestimmungen

  1. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen und Preisregelungen des Hallenbetreibers.
  2. Mit Betreten der Anlage erkennt der Nutzer diese Hallenordnung an.